Die Erben

Immobilien werden oft ungeordnet vererbt. Häufig liegt kein deutlich bestimmtes Testament vor. Dann gilt die gesetzliche Regelung. Nicht reale Immobilien werden einzelnen Personen zugeordnet, sondern ideelle Prozentanteile.

In der Regel werden die betreffenden Immobilien veräußert, um den jeweiligen Kaufpreis entsprechend aufteilen zu können. Meistens sind es mehrere Erben, die sich kaum oder gar nicht kennen. Oft sind Einzelne kompetenter als Andere. Misstrauen entsteht. Unstimmigkeiten kommen auf. Leicht wird das gemeinsame Ziel der optimalen Vermarktung verkannt oder nicht genügend gewürdigt.

In meiner Vorarbeit versammle ich das Augenmerk aller Erben auf ihr gemeinsames Ziel.